§ 31 ALHG (weggefallen)

Allgemeines Landeshaushaltsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2018 bis 31.12.9999
(1) Die §§ 4 Abs 1 und 3, 5 und 18 Abs 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 24/2016§ 31 ALHG treten mit 1seit 31.12.2017 weggefallen. Jänner 2016 in Kraft.

(2) § 4 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 24/2016 ist bereits auf die Grobplanung für die mittelfristige Orientierung des Haushaltsvoranschlages für das Jahr 2017 anzuwenden.

(3) § 4 Abs 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 24/2016 ist bereits auf die Erstellung des Landesvoranschlages für das Haushaltsjahr 2016 anzuwenden.

(4) § 28 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 55/2017 tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft.

Stand vor dem 31.12.2017

In Kraft vom 19.07.2017 bis 31.12.2017
(1) Die §§ 4 Abs 1 und 3, 5 und 18 Abs 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 24/2016§ 31 ALHG treten mit 1seit 31.12.2017 weggefallen. Jänner 2016 in Kraft.

(2) § 4 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 24/2016 ist bereits auf die Grobplanung für die mittelfristige Orientierung des Haushaltsvoranschlages für das Jahr 2017 anzuwenden.

(3) § 4 Abs 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 24/2016 ist bereits auf die Erstellung des Landesvoranschlages für das Haushaltsjahr 2016 anzuwenden.

(4) § 28 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 55/2017 tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft.

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