Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
|
| |||||||||
|
|
wenn diese mit dem Dienstgeber in Hausgemeinschaft leben und in seinem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb hauptberuflich in einem Dienstverhältnis beschäftigt sind§ 3 LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.
(2) Familieneigene Dienstnehmer sind:
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(3) Auf Dienstnehmer gemäß Abs 1 Z 1 und 2 sind die §§ 14, 87 bis 105e, 131 bis 134 und die Abschnitte 5, 6 und 7 anzuwenden. Abweichend davon sind die §§ 104 bis 105d auf diese Dienstnehmer nicht anzuwenden, wenn der Dienstgeber keine sonstigen Dienstnehmer beschäftigt.
(4) Die §§ 124 bis 130 gelten sinngemäß auch für das Dienstverhältnis einer Frau, die gemäß § 144 Abs 2 und 3 ABGB Elternteil ist.
|
| |||||||||
|
|
wenn diese mit dem Dienstgeber in Hausgemeinschaft leben und in seinem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb hauptberuflich in einem Dienstverhältnis beschäftigt sind§ 3 LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.
(2) Familieneigene Dienstnehmer sind:
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(3) Auf Dienstnehmer gemäß Abs 1 Z 1 und 2 sind die §§ 14, 87 bis 105e, 131 bis 134 und die Abschnitte 5, 6 und 7 anzuwenden. Abweichend davon sind die §§ 104 bis 105d auf diese Dienstnehmer nicht anzuwenden, wenn der Dienstgeber keine sonstigen Dienstnehmer beschäftigt.
(4) Die §§ 124 bis 130 gelten sinngemäß auch für das Dienstverhältnis einer Frau, die gemäß § 144 Abs 2 und 3 ABGB Elternteil ist.