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(1) Dem Anwartschaftsberechtigten steht bei Beendigung des Dienstverhältnisses gegen die betriebliche Vorsorgekasse ein Anspruch auf Abfertigung zu, über den in einer der im § 50o Abs 1 festgelegten Möglichkeiten verfügt werden kann§ 50m LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.
(2) Über die Abfertigung kann nicht verfügt werden bei Beendigung des Dienstverhältnisses:
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(3) Über die Abfertigung kann auch nicht verfügt werden, wenn
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(4) In den Fällen des Abs 2 und 3 kann vom Anwartschaftsberechtigten über die Abfertigung auf Grund des früheren Dienstverhältnisses erst dann verfügt werden, wenn über eine Abfertigung auf Grund der Beendigung eines oder mehrerer darauf folgender Dienstverhältnisse verfügt werden kann.
(5) Über die Abfertigung kann, wenn der Dienstnehmer in keinem Dienstverhältnis steht, jedenfalls verfügt werden:
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(6) Besteht bei Beendigung eines Dienstverhältnisses Anspruch auf eine Abfertigung, kann darüber nur gemäß § 50o Abs 1 Z 1 oder 4 verfügt werden, wenn dieses Dienstverhältnis begründet worden ist:
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(1) Dem Anwartschaftsberechtigten steht bei Beendigung des Dienstverhältnisses gegen die betriebliche Vorsorgekasse ein Anspruch auf Abfertigung zu, über den in einer der im § 50o Abs 1 festgelegten Möglichkeiten verfügt werden kann§ 50m LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.
(2) Über die Abfertigung kann nicht verfügt werden bei Beendigung des Dienstverhältnisses:
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(3) Über die Abfertigung kann auch nicht verfügt werden, wenn
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(4) In den Fällen des Abs 2 und 3 kann vom Anwartschaftsberechtigten über die Abfertigung auf Grund des früheren Dienstverhältnisses erst dann verfügt werden, wenn über eine Abfertigung auf Grund der Beendigung eines oder mehrerer darauf folgender Dienstverhältnisse verfügt werden kann.
(5) Über die Abfertigung kann, wenn der Dienstnehmer in keinem Dienstverhältnis steht, jedenfalls verfügt werden:
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(6) Besteht bei Beendigung eines Dienstverhältnisses Anspruch auf eine Abfertigung, kann darüber nur gemäß § 50o Abs 1 Z 1 oder 4 verfügt werden, wenn dieses Dienstverhältnis begründet worden ist:
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