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Grenzwerte
(1) Der Mittelwert in einem bestimmten Beurteilungszeitraum, der die höchstzulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der Luft am Arbeitsplatz angibt,
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(2) Stehen Arbeitsstoffe in Verwendung, für die ein Wert nach Abs 1 festgelegt ist, müssen Dienstgeber dafür sorgen, dass dieser Wert nicht überschritten und stets möglichst weit unterschritten wird§ 101b LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.
(3) Stehen gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe, für die ein Wert gemäß Abs 1 festgelegt ist, in Verwendung, müssen die Dienstgeber Maßnahmen festlegen, die im Fall von Grenzüberschreitungen infolge von Zwischenfällen zu treffen sind. Bei Grenzwertüberschreitungen auf Grund von Zwischenfällen müssen die Dienstgeber dafür sorgen, dass, solange die Grenzwertüberschreitung nicht beseitigt ist,
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(4) Stehen gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe in Verwendung, für die kein Wert nach Abs 1 festgelegt ist, müssen Dienstgeber dafür sorgen, dass die Konzentration dieses Arbeitsstoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der Luft am Arbeitsplatz stets so gering wie möglich ist.
Grenzwerte
(1) Der Mittelwert in einem bestimmten Beurteilungszeitraum, der die höchstzulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der Luft am Arbeitsplatz angibt,
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(2) Stehen Arbeitsstoffe in Verwendung, für die ein Wert nach Abs 1 festgelegt ist, müssen Dienstgeber dafür sorgen, dass dieser Wert nicht überschritten und stets möglichst weit unterschritten wird§ 101b LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.
(3) Stehen gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe, für die ein Wert gemäß Abs 1 festgelegt ist, in Verwendung, müssen die Dienstgeber Maßnahmen festlegen, die im Fall von Grenzüberschreitungen infolge von Zwischenfällen zu treffen sind. Bei Grenzwertüberschreitungen auf Grund von Zwischenfällen müssen die Dienstgeber dafür sorgen, dass, solange die Grenzwertüberschreitung nicht beseitigt ist,
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(4) Stehen gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe in Verwendung, für die kein Wert nach Abs 1 festgelegt ist, müssen Dienstgeber dafür sorgen, dass die Konzentration dieses Arbeitsstoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der Luft am Arbeitsplatz stets so gering wie möglich ist.