§ 128c LArbO 1995 (weggefallen)

Salzburger Landarbeitsordnung 1995

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.9999
Der Dienstnehmer kann bei Inanspruchnahme einer Karenz nach den §§ 124, 125, 127, 128 oder 129i bis spätestens sechs Wochen nach Ende der Karenz seinen vorzeitigen Austritt aus dem Dienstverhältnis erklären§ 128c LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2021

In Kraft vom 01.01.2006 bis 31.12.2021
Der Dienstnehmer kann bei Inanspruchnahme einer Karenz nach den §§ 124, 125, 127, 128 oder 129i bis spätestens sechs Wochen nach Ende der Karenz seinen vorzeitigen Austritt aus dem Dienstverhältnis erklären§ 128c LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

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