Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Belästigung liegt vor, wenn ein geschlechtsbezogenes oder mit einem der Gründe nach § 134a Abs 2 in Zusammenhang stehendes Verhalten, das für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht oder anstößig ist oder das bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betroffenen Person verletzt wird, und
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(3) Eine Diskriminierung liegt auch vor:
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(2) Belästigung liegt vor, wenn ein geschlechtsbezogenes oder mit einem der Gründe nach § 134a Abs 2 in Zusammenhang stehendes Verhalten, das für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht oder anstößig ist oder das bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betroffenen Person verletzt wird, und
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(3) Eine Diskriminierung liegt auch vor:
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