§ 134f LArbO 1995 (weggefallen)

Salzburger Landarbeitsordnung 1995

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.9999
Positive Maßnahmen

§ 134f

Die in Gesetzen, in Verordnungen, in Instrumenten der kollektiven Rechtsgestaltung oder in generellen, mehrere Dienstnehmerinnen umfassenden Verfügungen des Dienstgebers getroffenen spezifischen Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung im Arbeitsleben, mit denen Benachteiligungen wegen des Geschlechts oder eines Diskriminierungsgrundes gemäß § 134a Abs 2 verhindert oder ausgeglichen werden, gelten nicht als Diskriminierung im Sinn dieses Gesetzes§ 134f LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2021

In Kraft vom 01.01.2006 bis 31.12.2021
Positive Maßnahmen

§ 134f

Die in Gesetzen, in Verordnungen, in Instrumenten der kollektiven Rechtsgestaltung oder in generellen, mehrere Dienstnehmerinnen umfassenden Verfügungen des Dienstgebers getroffenen spezifischen Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung im Arbeitsleben, mit denen Benachteiligungen wegen des Geschlechts oder eines Diskriminierungsgrundes gemäß § 134a Abs 2 verhindert oder ausgeglichen werden, gelten nicht als Diskriminierung im Sinn dieses Gesetzes§ 134f LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen.

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