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und der Krankenkassen
Der Träger der Unfallversicherung hat die Land- und Forstwirtschaftsinspektion von größeren Unfällen unverzüglich zu benachrichtigen und ihr Einsicht in die Anzeigen, Krankengeschichten und andere Unterlagen zu gewähren seit 31.12.2021 weggefallen. Die Krankenkassen haben die Land- und Forstwirtschaftsinspektion von den Ergebnissen und Untersuchungen, die sie über Berufserkrankungen anstellen, soweit sie sich auf land- oder forstwirtschaftliche Betriebe beziehen, zu verständigen.
und der Krankenkassen
Der Träger der Unfallversicherung hat die Land- und Forstwirtschaftsinspektion von größeren Unfällen unverzüglich zu benachrichtigen und ihr Einsicht in die Anzeigen, Krankengeschichten und andere Unterlagen zu gewähren seit 31.12.2021 weggefallen. Die Krankenkassen haben die Land- und Forstwirtschaftsinspektion von den Ergebnissen und Untersuchungen, die sie über Berufserkrankungen anstellen, soweit sie sich auf land- oder forstwirtschaftliche Betriebe beziehen, zu verständigen.