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der Sozialversicherungen
Die Organe von Trägern der Sozialversicherung, die an Betriebsbesichtigungen (§ 145 Abs 3 und 4) teilnehmen, unterliegen der der Land- und Forstwirtschaftsinspektion auferlegten Verschwiegenheitspflicht (§ 142 Abs 1) seit 31.12.2021 weggefallen. Die Strafbestimmungen gelten sinngemäß.
der Sozialversicherungen
Die Organe von Trägern der Sozialversicherung, die an Betriebsbesichtigungen (§ 145 Abs 3 und 4) teilnehmen, unterliegen der der Land- und Forstwirtschaftsinspektion auferlegten Verschwiegenheitspflicht (§ 142 Abs 1) seit 31.12.2021 weggefallen. Die Strafbestimmungen gelten sinngemäß.