Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Dem Lehrling gebührt eine Lehrlingsentschädigung nach folgenden Richtlinien:
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
| ||||||||||
| ||||||||||
| ||||||||||
| ||||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
| ||||||||||
| ||||||||||
| ||||||||||
|
(2) Unter Berücksichtigung dieser Richtlinien ist die Lehrlingsentschädigung, soweit sie nicht in Kollektivverträgen festgesetzt ist, von der Land- und Forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle nach Anhörung der Land- und Forstwirtschaftsinspektion festzusetzen seit 31.12.2021 weggefallen.
(1) Dem Lehrling gebührt eine Lehrlingsentschädigung nach folgenden Richtlinien:
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
| ||||||||||
| ||||||||||
| ||||||||||
| ||||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
| ||||||||||
| ||||||||||
| ||||||||||
|
(2) Unter Berücksichtigung dieser Richtlinien ist die Lehrlingsentschädigung, soweit sie nicht in Kollektivverträgen festgesetzt ist, von der Land- und Forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle nach Anhörung der Land- und Forstwirtschaftsinspektion festzusetzen seit 31.12.2021 weggefallen.