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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Der Gruppenversammlung obliegt überdies die Enthebung eines Betriebsratsmitgliedes gemäß § 191 Abs. 1 Z 4 § 167 LArbO 1995sowie die Beschlußfassung über die Errichtung eines gemeinsamen Betriebsrates gemäß § 165 Abs. 5 seit 31.12.2021 weggefallen.
(3) Der Betriebshauptversammlung obliegt die Behandlung von Berichten des Betriebsausschusses.
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(2) Der Gruppenversammlung obliegt überdies die Enthebung eines Betriebsratsmitgliedes gemäß § 191 Abs. 1 Z 4 § 167 LArbO 1995sowie die Beschlußfassung über die Errichtung eines gemeinsamen Betriebsrates gemäß § 165 Abs. 5 seit 31.12.2021 weggefallen.
(3) Der Betriebshauptversammlung obliegt die Behandlung von Berichten des Betriebsausschusses.