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forstwirtschaftlichen Schlichtungsstelle
In allen Angelegenheiten, in denen bei Nichtzustandekommen einer Einigung über den Abschluß, die Aufhebung oder die Abänderung einer Betriebsvereinbarung die Anrufung der land- und forstwirtschaftlichen Schlichtungsstelle vorgesehen ist, hat diese zwischen den Streitteilen zu vermitteln, Vorschläge zur Beilegung der Streitfragen zu erstatten und auf eine Vereinbarung der Streitteile hinzuwirken; falls erforderlich, hat sie eine Entscheidung zu fällen seit 31.12.2021 weggefallen. Die Entscheidung gilt als Betriebsvereinbarung. Gegen die Entscheidung ist ein Rechtsmittel ausgeschlossen.
forstwirtschaftlichen Schlichtungsstelle
In allen Angelegenheiten, in denen bei Nichtzustandekommen einer Einigung über den Abschluß, die Aufhebung oder die Abänderung einer Betriebsvereinbarung die Anrufung der land- und forstwirtschaftlichen Schlichtungsstelle vorgesehen ist, hat diese zwischen den Streitteilen zu vermitteln, Vorschläge zur Beilegung der Streitfragen zu erstatten und auf eine Vereinbarung der Streitteile hinzuwirken; falls erforderlich, hat sie eine Entscheidung zu fällen seit 31.12.2021 weggefallen. Die Entscheidung gilt als Betriebsvereinbarung. Gegen die Entscheidung ist ein Rechtsmittel ausgeschlossen.