Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
in der Europäischen Genossenschaft
(1) Wenn das besondere Verhandlungsgremium und das zuständige Organ der Vorgesellschaft bzw der Europäischen Genossenschaft eine Vereinbarung über die Beteiligung der Dienstnehmer in der Europäischen Genossenschaft abschließen, haben sie in dieser Vereinbarung jedenfalls festzulegen:
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(2) Falls die Parteien beschließen, ein Verfahren der Mitbestimmung einzuführen, haben sie in der Vereinbarung jedenfalls festzulegen:
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(3) Im Fall einer Gründung der Europäischen Genossenschaft durch Umwandlung (§ 270 Abs 1 Z 1 lit c) müssen in der Vereinbarung die Rechte der Dienstnehmer auf Unterrichtung, Anhörung und Mitbestimmung zumindest in dem Ausmaß gewährleistet werden, in dem sie in der umzuwandelnden Genossenschaft bestehen seit 31.12.2021 weggefallen.
in der Europäischen Genossenschaft
(1) Wenn das besondere Verhandlungsgremium und das zuständige Organ der Vorgesellschaft bzw der Europäischen Genossenschaft eine Vereinbarung über die Beteiligung der Dienstnehmer in der Europäischen Genossenschaft abschließen, haben sie in dieser Vereinbarung jedenfalls festzulegen:
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(2) Falls die Parteien beschließen, ein Verfahren der Mitbestimmung einzuführen, haben sie in der Vereinbarung jedenfalls festzulegen:
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(3) Im Fall einer Gründung der Europäischen Genossenschaft durch Umwandlung (§ 270 Abs 1 Z 1 lit c) müssen in der Vereinbarung die Rechte der Dienstnehmer auf Unterrichtung, Anhörung und Mitbestimmung zumindest in dem Ausmaß gewährleistet werden, in dem sie in der umzuwandelnden Genossenschaft bestehen seit 31.12.2021 weggefallen.