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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Im Fall eines Beschlusses, eine Vereinbarung gemäß den §§ 291 oder 292 auszuhandeln, hat der SCE-Betriebsrat die Aufgabe, in einer schriftlichen Vereinbarung mit dem zuständigen Organ der Europäischen Genossenschaft die Beteiligung der Dienstnehmer in der Europäischen Genossenschaft festzulegen§ 304 LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen. Kommt innerhalb des für die Verhandlungen vorgesehenen Zeitraumes (§ 287) keine Vereinbarung zustande, finden die Bestimmungen über die Beteiligung der Dienstnehmer kraft Gesetzes weiterhin Anwendung.
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(2) Im Fall eines Beschlusses, eine Vereinbarung gemäß den §§ 291 oder 292 auszuhandeln, hat der SCE-Betriebsrat die Aufgabe, in einer schriftlichen Vereinbarung mit dem zuständigen Organ der Europäischen Genossenschaft die Beteiligung der Dienstnehmer in der Europäischen Genossenschaft festzulegen§ 304 LArbO 1995 seit 31.12.2021 weggefallen. Kommt innerhalb des für die Verhandlungen vorgesehenen Zeitraumes (§ 287) keine Vereinbarung zustande, finden die Bestimmungen über die Beteiligung der Dienstnehmer kraft Gesetzes weiterhin Anwendung.