§ 5 SchuOG 1995

Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1995

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2020 bis 31.12.9999

(1) Die Mittelschule umfasst vier Schulstufen (5. bis 8. Schulstufe), wobei jeder Schulstufe eine Klasse zu entsprechen hat. Nach Maßgabe pädagogischer oder organisatorischer Anforderungen (zB geringe Schülerzahl) können mehrere Schulstufen in einer Klasse zusammengefasst werden.

(2) Zur Ermöglichung des zeitweisen gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf können Klassen der Mittelschule und Sonderschulklassen zeitweise gemeinsam geführt werden (Kooperationsklassen); in einzelnen Unterrichtsgegenständen können auch nur einzelne Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die andere Klasse wechseln.

(3) Mittelschulen können als ganztägige Mittelschulen geführt werden.

(4) Schülerinnen und Schüler der 6. bis 8. Schulstufe können in den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache entsprechend ihrem Leistungsniveau zeitweise oder dauernd in Schülergruppen zusammengefasst werden. Die Entscheidung darüber obliegt der Schulleitung.

Stand vor dem 31.08.2020

In Kraft vom 01.09.2019 bis 31.08.2020

(1) Die Mittelschule umfasst vier Schulstufen (5. bis 8. Schulstufe), wobei jeder Schulstufe eine Klasse zu entsprechen hat. Nach Maßgabe pädagogischer oder organisatorischer Anforderungen (zB geringe Schülerzahl) können mehrere Schulstufen in einer Klasse zusammengefasst werden.

(2) Zur Ermöglichung des zeitweisen gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf können Klassen der Mittelschule und Sonderschulklassen zeitweise gemeinsam geführt werden (Kooperationsklassen); in einzelnen Unterrichtsgegenständen können auch nur einzelne Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die andere Klasse wechseln.

(3) Mittelschulen können als ganztägige Mittelschulen geführt werden.

(4) Schülerinnen und Schüler der 6. bis 8. Schulstufe können in den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache entsprechend ihrem Leistungsniveau zeitweise oder dauernd in Schülergruppen zusammengefasst werden. Die Entscheidung darüber obliegt der Schulleitung.

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