§ 6a SchuOG 1995 (weggefallen)

Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1995

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2012 bis 31.12.9999
(1) Zur Durchführung von Modellplänen gemäß § 7a des Schulorganisationsgesetzes kann von den Bestimmungen der §§ 5 Abs. 1 und 2 sowie (§§) 24 und 26 soweit erforderlich abgewichen werden 6a SchuOG 1995 seit 31.08.2012 weggefallen.

(2) Hauptschulen, an denen Modellversuche gemäß § 7a des Schulorganisationsgesetzes durchgeführt werden, können zusätzlich die Bezeichnung ‚Neue Mittelschule Salzburg’ führen.

Stand vor dem 31.08.2012

In Kraft vom 01.07.2008 bis 31.08.2012
(1) Zur Durchführung von Modellplänen gemäß § 7a des Schulorganisationsgesetzes kann von den Bestimmungen der §§ 5 Abs. 1 und 2 sowie (§§) 24 und 26 soweit erforderlich abgewichen werden 6a SchuOG 1995 seit 31.08.2012 weggefallen.

(2) Hauptschulen, an denen Modellversuche gemäß § 7a des Schulorganisationsgesetzes durchgeführt werden, können zusätzlich die Bezeichnung ‚Neue Mittelschule Salzburg’ führen.

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