Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Zur Ermöglichung des zeitweisen gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf können Klassen der Neuen Mittelschule und Sonderschulklassen zeitweise gemeinsam geführt werden (Kooperationsklassen); in einzelnen Unterrichtsgegenständen können auch nur einzelne Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die andere Klasse wechseln.
(3) Neue Mittelschulen können als ganztägige Neue Mittelschulen geführt werden.
(2) Zur Ermöglichung des zeitweisen gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf können Klassen der Neuen Mittelschule und Sonderschulklassen zeitweise gemeinsam geführt werden (Kooperationsklassen); in einzelnen Unterrichtsgegenständen können auch nur einzelne Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die andere Klasse wechseln.
(3) Neue Mittelschulen können als ganztägige Neue Mittelschulen geführt werden.