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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Über die Organisationsform entscheidet die Bildungsdirektion nach Anhörung des Schulforums und des gesetzlichen Schulerhalters§ 7b SchuOG 1995 seit 31.08.2019 weggefallen.
(3) § 3 Abs 5 gilt sinngemäß.
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(2) Über die Organisationsform entscheidet die Bildungsdirektion nach Anhörung des Schulforums und des gesetzlichen Schulerhalters§ 7b SchuOG 1995 seit 31.08.2019 weggefallen.
(3) § 3 Abs 5 gilt sinngemäß.