§ 33 SchuOG 1995

Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1995

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.1997 bis 31.12.9999

Schulsprengel für Polytechnische LehrgängeSchulen

§ 33

Auf die Abgrenzung der Schulsprengel der Polytechnischen LehrgängeSchulen findet die Bestimmung des § 31 sinngemäß Anwendung.

Stand vor dem 31.08.1997

In Kraft vom 19.05.1995 bis 31.08.1997

Schulsprengel für Polytechnische LehrgängeSchulen

§ 33

Auf die Abgrenzung der Schulsprengel der Polytechnischen LehrgängeSchulen findet die Bestimmung des § 31 sinngemäß Anwendung.

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