§ 48a SchuOG 1995

Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1995

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Für den politischen Bezirk Salzburg-Stadt gelten die Bestimmungen der §§ 3 Abs 4 und 4a, 5a Abs 2, 7b Abs 2, 12 Abs 3, 24 Abs 3, 35 Abs 4 sowie 35a mit der Maßgabe sinngemäß, dass die Bezirksverwaltungsbehörde an die Stelle der Landesregierung tritt.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.09.2018 bis 31.12.2018
Für den politischen Bezirk Salzburg-Stadt gelten die Bestimmungen der §§ 3 Abs 4 und 4a, 5a Abs 2, 7b Abs 2, 12 Abs 3, 24 Abs 3, 35 Abs 4 sowie 35a mit der Maßgabe sinngemäß, dass die Bezirksverwaltungsbehörde an die Stelle der Landesregierung tritt.

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