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(1) Die §§ 3, 4, 5a, 6a, 12, 24 Abs 5, 25, 25a, 28a und 50 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 74/2009 treten mit 1. Juli 2008 in Kraft. Die §§ 6a und 50 treten mit 1. September 2016 außer Kraft.
(2) Die §§ 25 Abs 1 bis 3 und 25a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 74/2009 sind schulstufenweise aufsteigend mit der Maßgabe anzuwenden, dass wirksam werden:
1. | § 25 Abs 1 für die 4. Schulstufe mit 1. September 2010; | |||||||||
2. | § 25 Abs 2 für die 8. Schulstufe mit 1. September 2010; | |||||||||
3. | § 25 Abs 3 für die 4. und 8. Schulstufe mit 1. September 2011 und für die 9. Schulstufe mit Beginn des Schuljahres 2008/2009. |
(3) Die §§ 1 Abs 4 und 24 Abs 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 80/2011 treten mit 1. September 2010 in Kraft.
(4) Die §§ 1 Abs 8 und 27 Abs 2 und 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 103/2011 treten mit 1. September 2011 in Kraft.
(5) Die §§ 5 Abs 2, 8 Abs 1, 11 Abs 2 und 2a, 24 Abs 2 bis 4, 26 und 27 Abs 4 und 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 49/2012 treten mit 1. September 2012 in Kraft. Die Festlegungen gemäß § 24 Abs 2 bis 4 in der neuen Fassung können für das Schuljahr 2012/2013 bereits ab dem 1. Mai 2012 getroffen werden.
(6) § 24 Abs 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 61/2012 tritt mit 2. September in Kraft.
(1) Die §§ 3, 4, 5a, 6a, 12, 24 Abs 5, 25, 25a, 28a und 50 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 74/2009 treten mit 1. Juli 2008 in Kraft. Die §§ 6a und 50 treten mit 1. September 2016 außer Kraft.
(2) Die §§ 25 Abs 1 bis 3 und 25a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 74/2009 sind schulstufenweise aufsteigend mit der Maßgabe anzuwenden, dass wirksam werden:
1. | § 25 Abs 1 für die 4. Schulstufe mit 1. September 2010; | |||||||||
2. | § 25 Abs 2 für die 8. Schulstufe mit 1. September 2010; | |||||||||
3. | § 25 Abs 3 für die 4. und 8. Schulstufe mit 1. September 2011 und für die 9. Schulstufe mit Beginn des Schuljahres 2008/2009. |
(3) Die §§ 1 Abs 4 und 24 Abs 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 80/2011 treten mit 1. September 2010 in Kraft.
(4) Die §§ 1 Abs 8 und 27 Abs 2 und 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 103/2011 treten mit 1. September 2011 in Kraft.
(5) Die §§ 5 Abs 2, 8 Abs 1, 11 Abs 2 und 2a, 24 Abs 2 bis 4, 26 und 27 Abs 4 und 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 49/2012 treten mit 1. September 2012 in Kraft. Die Festlegungen gemäß § 24 Abs 2 bis 4 in der neuen Fassung können für das Schuljahr 2012/2013 bereits ab dem 1. Mai 2012 getroffen werden.
(6) § 24 Abs 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 61/2012 tritt mit 2. September in Kraft.