§ 1 LTWO 1998

Salzburger Landtagswahlordnung 1998

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.12.2022 bis 31.12.9999

Wahlbezirk

Wahlbezirksnummer

Salzburg-Stadt

1

Hallein

2

Salzburg-Umgebung

3

St Johann im Pongau

4

Tamsweg

5

Zell am See

6

I. Hauptstück

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

Mitgliederzahl, Wahlbezirke

§ 1

(1) Der Salzburger Landtag besteht aus 36 Mitgliedern.

(2) Das Land Salzburg wird für Zwecke der Landtagswahl in sechs Wahlbezirke eingeteilt; hiebei bildet jeder politische Bezirk einschließlich der Landeshauptstadt Salzburg einen Wahlbezirk.

Stand vor dem 30.11.2022

In Kraft vom 16.12.1998 bis 30.11.2022

Wahlbezirk

Wahlbezirksnummer

Salzburg-Stadt

1

Hallein

2

Salzburg-Umgebung

3

St Johann im Pongau

4

Tamsweg

5

Zell am See

6

I. Hauptstück

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

Mitgliederzahl, Wahlbezirke

§ 1

(1) Der Salzburger Landtag besteht aus 36 Mitgliedern.

(2) Das Land Salzburg wird für Zwecke der Landtagswahl in sechs Wahlbezirke eingeteilt; hiebei bildet jeder politische Bezirk einschließlich der Landeshauptstadt Salzburg einen Wahlbezirk.

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