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Legende:
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Wahlbezirk | Wahlbezirksnummer | |
Salzburg-Stadt | 1 | |
Hallein | 2 | |
Salzburg-Umgebung | 3 | |
St Johann im Pongau | 4 | |
Tamsweg | 5 | |
Zell am See | 6 |
|
I. Hauptstück
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Mitgliederzahl, Wahlbezirke
(1) Der Salzburger Landtag besteht aus 36 Mitgliedern.
(2) Das Land Salzburg wird für Zwecke der Landtagswahl in sechs Wahlbezirke eingeteilt; hiebei bildet jeder politische Bezirk einschließlich der Landeshauptstadt Salzburg einen Wahlbezirk.
Wahlbezirk | Wahlbezirksnummer | |
Salzburg-Stadt | 1 | |
Hallein | 2 | |
Salzburg-Umgebung | 3 | |
St Johann im Pongau | 4 | |
Tamsweg | 5 | |
Zell am See | 6 |
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I. Hauptstück
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Mitgliederzahl, Wahlbezirke
(1) Der Salzburger Landtag besteht aus 36 Mitgliedern.
(2) Das Land Salzburg wird für Zwecke der Landtagswahl in sechs Wahlbezirke eingeteilt; hiebei bildet jeder politische Bezirk einschließlich der Landeshauptstadt Salzburg einen Wahlbezirk.