§ 8 LTWO 1998 (weggefallen)

Salzburger Landtagswahlordnung 1998

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.12.2023 bis 31.12.9999
Besorgung der Geschäfte der Sprengelwahlbehörde

durch die Gemeindewahlbehörde

§ 8§ 8 LTWO 1998

In Gemeinden, die nur einen Wahlsprengel bilden, versieht die Gemeindewahlbehörde auch die Geschäfte der Sprengelwahlbehörde seit 30.11.2023 weggefallen.

Stand vor dem 30.11.2023

In Kraft vom 16.12.1998 bis 30.11.2023
Besorgung der Geschäfte der Sprengelwahlbehörde

durch die Gemeindewahlbehörde

§ 8§ 8 LTWO 1998

In Gemeinden, die nur einen Wahlsprengel bilden, versieht die Gemeindewahlbehörde auch die Geschäfte der Sprengelwahlbehörde seit 30.11.2023 weggefallen.

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