Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
bei außergewöhnlichen Ereignissen
(1) Treten Umstände ein, welche den Anfang, die Fortsetzung oder Beendigung der Wahlhandlung verhindern, kann die Wahlbehörde die Wahlhandlung verlängern oder auf den nächsten Tag verschieben.
(2) Jede Verlängerung oder Verschiebung ist sofort auf ortsübliche Weise zu verlautbaren.
(3) Hatte die Abgabe der Stimmen bereits begonnen, sind die Wahlakten und die Wahlurne mit den darin enthaltenen Wahlkuverts und Stimmzetteln von der Wahlbehörde bis zur Fortsetzung der Wahlhandlung unter Verschluß zu legen und sicher zu verwahren.
bei außergewöhnlichen Ereignissen
(1) Treten Umstände ein, welche den Anfang, die Fortsetzung oder Beendigung der Wahlhandlung verhindern, kann die Wahlbehörde die Wahlhandlung verlängern oder auf den nächsten Tag verschieben.
(2) Jede Verlängerung oder Verschiebung ist sofort auf ortsübliche Weise zu verlautbaren.
(3) Hatte die Abgabe der Stimmen bereits begonnen, sind die Wahlakten und die Wahlurne mit den darin enthaltenen Wahlkuverts und Stimmzetteln von der Wahlbehörde bis zur Fortsetzung der Wahlhandlung unter Verschluß zu legen und sicher zu verwahren.