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Gesetz vom 3. September 1949, betreffend der Kulturpflanzen
(Salzburger Kulturpflanzenschutzgesetz)
StF: LGBl. Nr. 43/1949
Änderung
LGBl Nr 52/1954
LGBl Nr 46/1991 (Blg LT 12. GP: RV 316, AB 440, jeweils 3. Sess)
Präambel/Promulgationsklausel
Der Schutz der Kulturpflanzen gegen Krankheiten und Schädlinge wird in Ausführung der hierüber in dem ersten Teile des Bundesgesetzes vom 2. Juni 1948, LGBl Nr 124 (Pflanzenschutzgesetz), enthaltenen grundsätzlichen Bestimmungen im Bundesland Salzburg wie folgt geregelt:
Gesetz vom 3. September 1949, betreffend der Kulturpflanzen
(Salzburger Kulturpflanzenschutzgesetz)
StF: LGBl. Nr. 43/1949
Änderung
LGBl Nr 52/1954
LGBl Nr 46/1991 (Blg LT 12. GP: RV 316, AB 440, jeweils 3. Sess)
Präambel/Promulgationsklausel
Der Schutz der Kulturpflanzen gegen Krankheiten und Schädlinge wird in Ausführung der hierüber in dem ersten Teile des Bundesgesetzes vom 2. Juni 1948, LGBl Nr 124 (Pflanzenschutzgesetz), enthaltenen grundsätzlichen Bestimmungen im Bundesland Salzburg wie folgt geregelt: