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Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 20. September 1967 über die Durchführung der Wahl der Personalvertreter bei den Dienststellen des Landes Salzburg, an denen Landeslehrer beschäftigt sind (Salzburger
Landeslehrer-Personalvertretungs-Wahlordnung)
StF: LGBl Nr 80/1967
Änderung
LGBl Nr 83/1967 (DFB)
LGBl Nr 96/1975
LGBl Nr 120/1995
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 42 lit e des Bundes-Personalvertretungsgesetzes, BGBl Nr 133/1967, wird verordnet:
Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 20. September 1967 über die Durchführung der Wahl der Personalvertreter bei den Dienststellen des Landes Salzburg, an denen Landeslehrer beschäftigt sind (Salzburger
Landeslehrer-Personalvertretungs-Wahlordnung)
StF: LGBl Nr 80/1967
Änderung
LGBl Nr 83/1967 (DFB)
LGBl Nr 96/1975
LGBl Nr 120/1995
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 42 lit e des Bundes-Personalvertretungsgesetzes, BGBl Nr 133/1967, wird verordnet: