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(1) Die §§ 5, 6 Abs 2, 8 Abs 1, 11 Abs 6, 14, 25 Abs 1 und 29 Abs 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 96/1975 treten mit 12. November 1975 in Kraft.
(2) § 16 Abs 2 und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 120/1995 tritt mit 1. Oktober 1995 in Kraft.
(3) Die §§ 2, 3a, 6 Abs 2, 8 Abs 3, 12 Abs 4, 23 Abs 1, 24 Abs 3 und 33 Abs 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 81/2004 treten mit dem auf deren Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(4) § 9 Abs 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 75/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(5) Die §§ 6 Abs 2 und 33 Abs 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 22/2014 treten mit 20. März 2014 in Kraft.
(1) Die §§ 5, 6 Abs 2, 8 Abs 1, 11 Abs 6, 14, 25 Abs 1 und 29 Abs 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 96/1975 treten mit 12. November 1975 in Kraft.
(2) § 16 Abs 2 und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 120/1995 tritt mit 1. Oktober 1995 in Kraft.
(3) Die §§ 2, 3a, 6 Abs 2, 8 Abs 3, 12 Abs 4, 23 Abs 1, 24 Abs 3 und 33 Abs 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 81/2004 treten mit dem auf deren Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(4) § 9 Abs 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 75/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(5) Die §§ 6 Abs 2 und 33 Abs 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 22/2014 treten mit 20. März 2014 in Kraft.