Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Maßnahmen gegen Raubbienen
Wird ein Bienenstand von Raubbienen eines fremden Bienenstandes befallen, so ist der Eigentümer des befallenen Bienenstandes verpflichtet, die Ursache des Befalles festzustellen und, soweit diese im eigenen Bienenstand gelegen ist, unverzüglich zu beseitigen. Ein Recht zur Tötung der fremden Raubbienen besteht nicht.
Maßnahmen gegen Raubbienen
Wird ein Bienenstand von Raubbienen eines fremden Bienenstandes befallen, so ist der Eigentümer des befallenen Bienenstandes verpflichtet, die Ursache des Befalles festzustellen und, soweit diese im eigenen Bienenstand gelegen ist, unverzüglich zu beseitigen. Ein Recht zur Tötung der fremden Raubbienen besteht nicht.