§ 11 Sbg. SG 1969

Salzburger Sammlungsgesetz 1969

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2002 bis 31.12.9999

Inkrafttreten nach der Wiederverlautbarung 1969

novellierter Bestimmungen

 

§ 11

 

(1) § 11 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 13/1979 tritt mit 1. April 1979 in Kraft.

 

(2) § 3 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 16/1999 tritt mit 27. Februar 1999 in Kraft.

 

(3) § 10 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2002 bis 31.12.9999

Inkrafttreten nach der Wiederverlautbarung 1969

novellierter Bestimmungen

 

§ 11

 

(1) § 11 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 13/1979 tritt mit 1. April 1979 in Kraft.

 

(2) § 3 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 16/1999 tritt mit 27. Februar 1999 in Kraft.

 

(3) § 10 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

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