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Inkrafttreten nach der Wiederverlautbarung 1969
novellierter Bestimmungen
(1) § 11 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 13/1979 tritt mit 1. April 1979 in Kraft.
(2) § 3 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 16/1999 tritt mit 27. Februar 1999 in Kraft.
(3) § 10 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
Inkrafttreten nach der Wiederverlautbarung 1969
novellierter Bestimmungen
(1) § 11 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 13/1979 tritt mit 1. April 1979 in Kraft.
(2) § 3 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 16/1999 tritt mit 27. Februar 1999 in Kraft.
(3) § 10 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.