§ 7 Sbg. LS 1970 (weggefallen)

Salzburger Landwirtschaftliches Siedlungsgesetz 1970

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2023 bis 31.12.9999
Bescheide nach § 3 Abs. 2 § 7 und 5, die der Bestimmung des § 1 Abs. 1 nicht entsprechen oder keinen der im § 1 Abs. 2 aufgezählten Vorgänge zum Gegenstand haben, leiden an einem mit Nichtigkeit bedrohten Fehler (§ 68 Abs. 4 Z.4 AVG 1950)Sbg. LS 1970 seit 28.02.2023 weggefallen.

Stand vor dem 28.02.2023

In Kraft vom 01.06.2011 bis 28.02.2023
Bescheide nach § 3 Abs. 2 § 7 und 5, die der Bestimmung des § 1 Abs. 1 nicht entsprechen oder keinen der im § 1 Abs. 2 aufgezählten Vorgänge zum Gegenstand haben, leiden an einem mit Nichtigkeit bedrohten Fehler (§ 68 Abs. 4 Z.4 AVG 1950)Sbg. LS 1970 seit 28.02.2023 weggefallen.

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