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(2) Die §§ 2 Abs 3 und 5 sowie (§) 6 Abs 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/1974 treten mit 30. April 1974 in Kraft.
(3) § 1 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 53/2011 tritt mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.
(2) Die §§ 2 Abs 3 und 5 sowie (§) 6 Abs 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/1974 treten mit 30. April 1974 in Kraft.
(3) § 1 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 53/2011 tritt mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.