§ 5 Sbg. LWFG

Salzburger Landwirtschaftsförderungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1975 bis 31.12.9999

Arten der finanziellen Förderung

 

§ 5

 

Als Arten der finanziellen Förderung kommen Darlehen, Zinsenzuschüsse, Annuitätenunterstützungen und Beihilfen in Betracht.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1975 bis 31.12.9999

Arten der finanziellen Förderung

 

§ 5

 

Als Arten der finanziellen Förderung kommen Darlehen, Zinsenzuschüsse, Annuitätenunterstützungen und Beihilfen in Betracht.

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