Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Bericht an den Landtag
Auf Grund der Feststellungen gemäß § 15 hat die Landesregierung alle drei Jahre dem Landtag einen Bericht über die wirtschaftliche und soziale Lage der Salzburger Land- und Forstwirtschaft in der seit dem letzten Bericht vergangenen Zeit vorzulegen. Dieser Bericht hat auch die Maßnahmen zu enthalten, die zur Erreichung der im § 2 genannten Ziele für notwendig erachtet werden.
Bericht an den Landtag
Auf Grund der Feststellungen gemäß § 15 hat die Landesregierung alle drei Jahre dem Landtag einen Bericht über die wirtschaftliche und soziale Lage der Salzburger Land- und Forstwirtschaft in der seit dem letzten Bericht vergangenen Zeit vorzulegen. Dieser Bericht hat auch die Maßnahmen zu enthalten, die zur Erreichung der im § 2 genannten Ziele für notwendig erachtet werden.