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Feststellung der Schulpflicht
Schulpflichtmatrik für die Berufsschule
(1) Zur Ermittlung der Schulpflichtigen hat die Land- und Forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle bei der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg der Schulbehörde den Abschluß von Lehrverträgen und deren Auflösung zu meldenLSG seit 31.05.2018 weggefallen.
(2) Die Träger der Sozialversicherung
haben der Schulbehörde zur Erfassung der Berufsschulpflichtigen auf Ersuchen Auskünfte über den Versichertenstand zu erteilen.
Feststellung der Schulpflicht
Schulpflichtmatrik für die Berufsschule
(1) Zur Ermittlung der Schulpflichtigen hat die Land- und Forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle bei der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg der Schulbehörde den Abschluß von Lehrverträgen und deren Auflösung zu meldenLSG seit 31.05.2018 weggefallen.
(2) Die Träger der Sozialversicherung
haben der Schulbehörde zur Erfassung der Berufsschulpflichtigen auf Ersuchen Auskünfte über den Versichertenstand zu erteilen.