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Höchstdauer und Beendigung des Schulbesuches
Höchstdauer des Schulbesuches
(1) Der Besuch der Berufsschule ist längstens bis zum Ende des Unterrichtsjahres zulässig, in dem das Lehr- oder Arbeitsverhältnis endetLSG seit 31.05.2018 weggefallen.
(2) Zum Abschluß einer Fachschule darf ein Schüler höchstens um ein Schuljahr länger benötigen, als der Zahl ihrer Schulstufen entspricht.
Höchstdauer und Beendigung des Schulbesuches
Höchstdauer des Schulbesuches
(1) Der Besuch der Berufsschule ist längstens bis zum Ende des Unterrichtsjahres zulässig, in dem das Lehr- oder Arbeitsverhältnis endetLSG seit 31.05.2018 weggefallen.
(2) Zum Abschluß einer Fachschule darf ein Schüler höchstens um ein Schuljahr länger benötigen, als der Zahl ihrer Schulstufen entspricht.