§ 74b Sbg. LSG (weggefallen)

Salzburger Landwirtschaftliches Schulgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2018 bis 31.12.9999
Berufsbezeichnung

§ 74b

Für Absolventen, die die letzte Schulstufe einer Schulart mit Erfolg abgeschlossen haben, kann durch Verordnung der Schulbehörde die Führung einer Berufsbezeichnung vorgesehen werdenSbg. Sie hat auf die Fachrichtung hinzuweisenLSG seit 31.05.2018 weggefallen.

Stand vor dem 31.05.2018

In Kraft vom 01.09.1996 bis 31.05.2018
Berufsbezeichnung

§ 74b

Für Absolventen, die die letzte Schulstufe einer Schulart mit Erfolg abgeschlossen haben, kann durch Verordnung der Schulbehörde die Führung einer Berufsbezeichnung vorgesehen werdenSbg. Sie hat auf die Fachrichtung hinzuweisenLSG seit 31.05.2018 weggefallen.

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