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(1) Das Fernbleiben vom Unterricht ist nur zulässig:
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(2) Der Schüler hat den Klassenvorstand oder den Schulleiter von jeder Verhinderung innerhalb von drei Tagen unter Angabe des Grundes zu benachrichtigenSbg. Auf Verlangen des Klassenvorstandes oder des Schulleiters hat die Benachrichtigung schriftlich zu erfolgen und ist bei einer länger als eine Woche dauernden Krankheit oder Erholungsbedürftigkeit ein ärztliches Zeugnis vorzulegenLSG seit 31.05.2018 weggefallen.
(3) Wenn ein Schüler einer Fachschule länger als eine Woche dem Unterricht fernbleibt, ohne das Fernbleiben zu rechtfertigen (Abs. 2) und auch auf schriftliche Aufforderung hin eine Mitteilung binnen einer weiteren Woche nicht eintrifft, so gilt der Schüler als vom Schulbesuch abgemeldet (§ 74 Abs. 2 lit. c). Die Wiederaufnahme des Schülers ist nur mit Bewilligung der Schulbehörde zulässig, die nur dann zu erteilen ist, wenn das Fernbleiben nachträglich gerechtfertigt wird und die Unterlassung der Mitteilung an die Schule aus rücksichtswürdigen Gründen unterblieben ist.
(1) Das Fernbleiben vom Unterricht ist nur zulässig:
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(2) Der Schüler hat den Klassenvorstand oder den Schulleiter von jeder Verhinderung innerhalb von drei Tagen unter Angabe des Grundes zu benachrichtigenSbg. Auf Verlangen des Klassenvorstandes oder des Schulleiters hat die Benachrichtigung schriftlich zu erfolgen und ist bei einer länger als eine Woche dauernden Krankheit oder Erholungsbedürftigkeit ein ärztliches Zeugnis vorzulegenLSG seit 31.05.2018 weggefallen.
(3) Wenn ein Schüler einer Fachschule länger als eine Woche dem Unterricht fernbleibt, ohne das Fernbleiben zu rechtfertigen (Abs. 2) und auch auf schriftliche Aufforderung hin eine Mitteilung binnen einer weiteren Woche nicht eintrifft, so gilt der Schüler als vom Schulbesuch abgemeldet (§ 74 Abs. 2 lit. c). Die Wiederaufnahme des Schülers ist nur mit Bewilligung der Schulbehörde zulässig, die nur dann zu erteilen ist, wenn das Fernbleiben nachträglich gerechtfertigt wird und die Unterlassung der Mitteilung an die Schule aus rücksichtswürdigen Gründen unterblieben ist.