NÖ Sozialbetreuungsberufegesetz 2007 (NÖ SBBG 2007) Fundstelle

NÖ Sozialbetreuungsberufegesetz 2007

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.08.2017 bis 31.12.9999

NÖ Sozialbetreuungsberufegesetz 2007 (NÖ SBBG 2007)
StF: LGBl. 9230-0
[CELEX-Nr.: 32003L0109, 32005L0036, 32004L0038]

Änderung

LGBl. 9230-1

[CELEX-Nr.: 32009L0050, 32011L0098]

LGBl. Nr. 38/2016

[CELEX-Nr.: 32011L0051, 32011L0095, 32013L0055]

LGBl. Nr. 64/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag von Niederösterreich hat am 216. April 2016Juli 2017 beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

Abschnitt 1:

Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Ziel und Geltungsbereich

§ 2

Sozialbetreuungsberufe (Berufsbezeichnungen)

Abschnitt 21a:

HeimhelferinSoziale Alltagsbegleiterin oder HeimhelferSozialer Alltagsbegleiter

§ 3§ 2a

Berufsbild und Tätigkeitsbereich

Abschnitt 32:

Fach-SozialbetreuerinHeimhelferin oder Fach-SozialbetreuerHeimhelfer

§ 4§ 3

Berufsbild und Tätigkeitsbereich

§ 5 Tätigkeitsbereich beim Schwerpunkt “Altenarbeit”
§ 6 Tätigkeitsbereiche bei den Schwerpunkten “Behindertenarbeit” und “Behindertenbegleitung”

Abschnitt 43:

DiplomFach-Sozialbetreuerin oder DiplomFach-Sozialbetreuer

§ 7§ 4

Berufsbild

§ 8§ 5

Tätigkeitsbereich beim Schwerpunkt “Altenarbeit”

§ 6

Tätigkeitsbereiche bei den Schwerpunkten “Behindertenarbeit” und “Behindertenbegleitung”

Abschnitt 4:

Diplom-Sozialbetreuerin oder Diplom-Sozialbetreuer

§ 7

Berufsbild

§ 9§ 8

Tätigkeitsbereich beim Schwerpunkt “FamilienarbeitAltenarbeit

§ 9

Tätigkeitsbereich beim Schwerpunkt “Familienarbeit”

§ 10

Tätigkeitsbereiche bei den Schwerpunkten “Behindertenarbeit” und “Behindertenbegleitung”

Abschnitt 5:

Aus- und Fortbildung

§ 11 Ausbildung zur Heimhelferin oder zum Heimhelfer
§ 12 Ausbildung zur Fach-Sozialbetreuerin oder zum Fach-Sozialbetreuer

§ 13§ 10a

Ausbildung zur Diplom-SozialbetreuerinSozialen Alltagsbegleiterin oder zum Diplom-SozialbetreuerSozialen Alltagsbegleiter

§ 14§ 11

FortbildungAusbildung zur Heimhelferin oder zum Heimhelfer

Abschnitt 6: Anerkennung von Ausbildungen, die außerhalb Niederösterreichs absolviert wurden

§ 12

Ausbildung zur Fach-Sozialbetreuerin oder zum Fach-Sozialbetreuer

§ 13

Ausbildung zur Diplom-Sozialbetreuerin oder zum Diplom-Sozialbetreuer

§ 15§ 14

Gleichwertige AusbildungenFortbildung

§ 16 Anerkennung von Berufsqualifikationen und Ausbildungen

Abschnitt 76:

FührenAnerkennung von BerufsbezeichnungenAusbildungen, die außerhalb Niederösterreichs absolviert wurden

§ 17§ 15

Ermächtigung zum Führen von BerufsbezeichnungenGleichwertige Ausbildungen

§ 18§ 16

Untersagung des Führens einer BerufsbezeichnungAnerkennung von Berufsqualifikationen und Ausbildungen

Abschnitt 87:

SchlussbestimmungenFühren von Berufsbezeichnungen

§ 17

Ermächtigung zum Führen von Berufsbezeichnungen

§ 18

Untersagung des Führens einer Berufsbezeichnung

Abschnitt 8:

Schlussbestimmungen

§ 19

Strafbestimmungen

§ 20

Rechtsakte der Europäischen Union

§ 21

Übergangsbestimmungen

§ 22

In-Kraft-Treten

Stand vor dem 21.08.2017

In Kraft vom 08.06.2016 bis 21.08.2017

NÖ Sozialbetreuungsberufegesetz 2007 (NÖ SBBG 2007)
StF: LGBl. 9230-0
[CELEX-Nr.: 32003L0109, 32005L0036, 32004L0038]

Änderung

LGBl. 9230-1

[CELEX-Nr.: 32009L0050, 32011L0098]

LGBl. Nr. 38/2016

[CELEX-Nr.: 32011L0051, 32011L0095, 32013L0055]

LGBl. Nr. 64/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag von Niederösterreich hat am 216. April 2016Juli 2017 beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

Abschnitt 1:

Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Ziel und Geltungsbereich

§ 2

Sozialbetreuungsberufe (Berufsbezeichnungen)

Abschnitt 21a:

HeimhelferinSoziale Alltagsbegleiterin oder HeimhelferSozialer Alltagsbegleiter

§ 3§ 2a

Berufsbild und Tätigkeitsbereich

Abschnitt 32:

Fach-SozialbetreuerinHeimhelferin oder Fach-SozialbetreuerHeimhelfer

§ 4§ 3

Berufsbild und Tätigkeitsbereich

§ 5 Tätigkeitsbereich beim Schwerpunkt “Altenarbeit”
§ 6 Tätigkeitsbereiche bei den Schwerpunkten “Behindertenarbeit” und “Behindertenbegleitung”

Abschnitt 43:

DiplomFach-Sozialbetreuerin oder DiplomFach-Sozialbetreuer

§ 7§ 4

Berufsbild

§ 8§ 5

Tätigkeitsbereich beim Schwerpunkt “Altenarbeit”

§ 6

Tätigkeitsbereiche bei den Schwerpunkten “Behindertenarbeit” und “Behindertenbegleitung”

Abschnitt 4:

Diplom-Sozialbetreuerin oder Diplom-Sozialbetreuer

§ 7

Berufsbild

§ 9§ 8

Tätigkeitsbereich beim Schwerpunkt “FamilienarbeitAltenarbeit

§ 9

Tätigkeitsbereich beim Schwerpunkt “Familienarbeit”

§ 10

Tätigkeitsbereiche bei den Schwerpunkten “Behindertenarbeit” und “Behindertenbegleitung”

Abschnitt 5:

Aus- und Fortbildung

§ 11 Ausbildung zur Heimhelferin oder zum Heimhelfer
§ 12 Ausbildung zur Fach-Sozialbetreuerin oder zum Fach-Sozialbetreuer

§ 13§ 10a

Ausbildung zur Diplom-SozialbetreuerinSozialen Alltagsbegleiterin oder zum Diplom-SozialbetreuerSozialen Alltagsbegleiter

§ 14§ 11

FortbildungAusbildung zur Heimhelferin oder zum Heimhelfer

Abschnitt 6: Anerkennung von Ausbildungen, die außerhalb Niederösterreichs absolviert wurden

§ 12

Ausbildung zur Fach-Sozialbetreuerin oder zum Fach-Sozialbetreuer

§ 13

Ausbildung zur Diplom-Sozialbetreuerin oder zum Diplom-Sozialbetreuer

§ 15§ 14

Gleichwertige AusbildungenFortbildung

§ 16 Anerkennung von Berufsqualifikationen und Ausbildungen

Abschnitt 76:

FührenAnerkennung von BerufsbezeichnungenAusbildungen, die außerhalb Niederösterreichs absolviert wurden

§ 17§ 15

Ermächtigung zum Führen von BerufsbezeichnungenGleichwertige Ausbildungen

§ 18§ 16

Untersagung des Führens einer BerufsbezeichnungAnerkennung von Berufsqualifikationen und Ausbildungen

Abschnitt 87:

SchlussbestimmungenFühren von Berufsbezeichnungen

§ 17

Ermächtigung zum Führen von Berufsbezeichnungen

§ 18

Untersagung des Führens einer Berufsbezeichnung

Abschnitt 8:

Schlussbestimmungen

§ 19

Strafbestimmungen

§ 20

Rechtsakte der Europäischen Union

§ 21

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