§ 22 NÖ SBBG 2007 In-Kraft-Treten

NÖ Sozialbetreuungsberufegesetz 2007

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.9999

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2007 in Kraft.

(2) Verordnungen nach diesem Gesetz dürfen bereits nach Kundmachung des Gesetzes erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen aber frühestens mit dem im Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft treten.

(3) Mit dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über die Ausbildung für Berufe in der Altenfachbetreuung, Familien- und Heimhilfe, LGBl. 9230–1, außer Kraft.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.9999

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2007 in Kraft.

(2) Verordnungen nach diesem Gesetz dürfen bereits nach Kundmachung des Gesetzes erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen aber frühestens mit dem im Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft treten.

(3) Mit dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über die Ausbildung für Berufe in der Altenfachbetreuung, Familien- und Heimhilfe, LGBl. 9230–1, außer Kraft.

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