§ 7b NÖ GVG

NÖ Grundversorgungsgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.08.2020 bis 31.12.9999
(1) Personen ab der Vollendung des 15. Lebensjahrs nach § 4 Abs. 2 Ziffer 5 und 6 haben mögliche und zumutbare Maßnahmen zur besseren Integration zu ergreifen.

(2) Maßnahmen zur besseren Integration im Sinne des Abs. 1 sind:

1.

der erfolgreiche Besuch eines zumindest achtstündigen Werte- und

Orientierungskurses,

2.

der Erwerb von Kenntnissen der Deutschen Sprache bis inklusive der

Niveaustufe A2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen.

(3) Von dieser Verpflichtung sind jene Personen ausgenommen, die zur Unterzeichnung der Integrationserklärung und Erfüllung von Integrationsmaßnahmen nach dem Integrationsgesetz oder nach dem Mindestsicherungsgesetz verpflichtet sind.

Stand vor dem 17.08.2020

In Kraft vom 22.08.2017 bis 17.08.2020
(1) Personen ab der Vollendung des 15. Lebensjahrs nach § 4 Abs. 2 Ziffer 5 und 6 haben mögliche und zumutbare Maßnahmen zur besseren Integration zu ergreifen.

(2) Maßnahmen zur besseren Integration im Sinne des Abs. 1 sind:

1.

der erfolgreiche Besuch eines zumindest achtstündigen Werte- und

Orientierungskurses,

2.

der Erwerb von Kenntnissen der Deutschen Sprache bis inklusive der

Niveaustufe A2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen.

(3) Von dieser Verpflichtung sind jene Personen ausgenommen, die zur Unterzeichnung der Integrationserklärung und Erfüllung von Integrationsmaßnahmen nach dem Integrationsgesetz oder nach dem Mindestsicherungsgesetz verpflichtet sind.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten