§ 53 NÖ SHG

NÖ Sozialhilfegesetz 2000

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999

(1entfällt) Die NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft (§§ 91 ff. NÖ KAG) hat auch die Rechte und Interessen von pflegebedürftigen Menschen in den in Niederösterreich gelegenen Pflegeheimen zu wahren und zu sichern. Bei Einrichtungen, die zur Betreuung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen (§ 24) bestimmt sind, hat die NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft Beschwerden über jede Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch in diesen Einrichtungen entgegenzunehmen und zu bearbeiten.

(2) Die Einrichtungen nach Abs. 1 sind verpflichtet, der NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft, soweit dies zur Wahrnehmung der dieser obliegenden Aufgaben erforderlich ist, über Anforderung kostenlos Kopien der Aufzeichnungen über die Betreuung zu übermitteln.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.2019

(1entfällt) Die NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft (§§ 91 ff. NÖ KAG) hat auch die Rechte und Interessen von pflegebedürftigen Menschen in den in Niederösterreich gelegenen Pflegeheimen zu wahren und zu sichern. Bei Einrichtungen, die zur Betreuung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen (§ 24) bestimmt sind, hat die NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft Beschwerden über jede Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch in diesen Einrichtungen entgegenzunehmen und zu bearbeiten.

(2) Die Einrichtungen nach Abs. 1 sind verpflichtet, der NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft, soweit dies zur Wahrnehmung der dieser obliegenden Aufgaben erforderlich ist, über Anforderung kostenlos Kopien der Aufzeichnungen über die Betreuung zu übermitteln.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten