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(1entfällt) Die NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft (§§ 91 ff. NÖ KAG) hat auch die Rechte und Interessen von pflegebedürftigen Menschen in den in Niederösterreich gelegenen Pflegeheimen zu wahren und zu sichern. Bei Einrichtungen, die zur Betreuung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen (§ 24) bestimmt sind, hat die NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft Beschwerden über jede Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch in diesen Einrichtungen entgegenzunehmen und zu bearbeiten.
(1entfällt) Die NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft (§§ 91 ff. NÖ KAG) hat auch die Rechte und Interessen von pflegebedürftigen Menschen in den in Niederösterreich gelegenen Pflegeheimen zu wahren und zu sichern. Bei Einrichtungen, die zur Betreuung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen (§ 24) bestimmt sind, hat die NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft Beschwerden über jede Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch in diesen Einrichtungen entgegenzunehmen und zu bearbeiten.