§ 63 NÖ SHG

NÖ Sozialhilfegesetz 2000

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.02.2018 bis 31.12.9999
Auf das behördliche Verfahren finden die Vorschriften des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991, BGBl.Nr. 51/1991, in der Fassung BGBl. I Nr. 161/2013, Anwendung, so weit in diesem Gesetz nichts anderes normiert wird.

Stand vor dem 31.01.2018

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.01.2018
Auf das behördliche Verfahren finden die Vorschriften des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991, BGBl.Nr. 51/1991, in der Fassung BGBl. I Nr. 161/2013, Anwendung, so weit in diesem Gesetz nichts anderes normiert wird.

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