§ 1 NÖ KGG 2006 Anwendungsbereich

NÖ Kindergartengesetz 2006

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.08.2024 bis 31.12.9999

Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden auf Kindergärten Anwendung, soweit es sich nicht um Übungskindergärten handeltPraxiskindergärten, die einer öffentlichen Schule oder einer Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht zum Zweck lehrplanmäßig vorgesehener Übungen eingegliedert sind oder um Kindergärten in sonstigen Bundeseinrichtungen handelt.

Stand vor dem 02.08.2024

In Kraft vom 01.01.2015 bis 02.08.2024

Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden auf Kindergärten Anwendung, soweit es sich nicht um Übungskindergärten handeltPraxiskindergärten, die einer öffentlichen Schule oder einer Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht zum Zweck lehrplanmäßig vorgesehener Übungen eingegliedert sind oder um Kindergärten in sonstigen Bundeseinrichtungen handelt.

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