Oö. Tuberkulose-Reihenuntersuchungsverordnung (Oö. TR) Fundstelle

Oö. Tuberkulose-Reihenuntersuchungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.1999 bis 31.12.9999

Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich zur Erfassung unbekannter Tuberkulosefälle (Oö. Tuberkulose-Reihenuntersuchungsverordnung)

StF: LGBl. Nr. 80/1999

Änderung

idF:

LGBl. Nr. 63/2001

LGBl. Nr. 73/2004

LGBl. Nr. 99/2007

LGBl. Nr. 18/2010

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 23 des Tuberkulosegesetzes, BGBl. Nr. 127/1968, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 344/1993, wird verordnet:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.1999 bis 31.12.9999

Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich zur Erfassung unbekannter Tuberkulosefälle (Oö. Tuberkulose-Reihenuntersuchungsverordnung)

StF: LGBl. Nr. 80/1999

Änderung

idF:

LGBl. Nr. 63/2001

LGBl. Nr. 73/2004

LGBl. Nr. 99/2007

LGBl. Nr. 18/2010

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 23 des Tuberkulosegesetzes, BGBl. Nr. 127/1968, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 344/1993, wird verordnet:

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