Oö. Karenzurlaubsgeldgesetz 2000 (Oö. KUG 2000) Fundstelle

Oö. Karenzurlaubsgeldgesetz 2000

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2000 bis 31.12.9999

§  1

Geltungsbereich

2. ABSCHNITT

KARENZURLAUBSGELD FÜR MÜTTER

§  2

Anspruchsberechtigte

§  3

Höhe des Anspruchs

§  4

Dauer des Anspruchs auf Karenzurlaubsgeld

§  5

Beginn und Berechnung des Anspruchs

§  6

Melde- und Nachweispflichten, Verjährung

3. ABSCHNITT

KARENZURLAUBSGELD FÜR VÄTER

§  7

Anspruch für Väter

4. ABSCHNITT

KARENZURLAUBSGELD BEI TEILZEITBESCHÄFTIGUNG

§  8

Anspruch bei Teilzeitbeschäftigung

§  9

Anspruch in sonstigen Fällen

5. ABSCHNITT

SONDERKARENZURLAUBSGELD

§ 10

Anspruchsberechtigte

§ 11

Höhe des Anspruchs

§ 12

Sonstige Bestimmungen

6. ABSCHNITT

ADOPTIV- UND PFLEGEELTERN

§ 13

Adoptiv- und Pflegeeltern

7. ABSCHNITT

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

§ 14

Verweisungen

§ 15

Inkrafttreten

§ 16

Übergangsbestimmungen zum Zweiten Oö. Dienstrechtsänderungsgesetz 1996

§ 17

Sonderbestimmungen für die Jahre 1998 und 1999

§ 18

Übergangsbestimmungen für Kinder, die in der Zeit nach dem 30. Juni 2000 und vor dem 1. Jänner 2002 geboren sind

§ 19

Ruhen des Anspruchs

§ 20

Höhe des Karenzurlaubsgeldes für die Dauer des verlängerten Anspruchs

 

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2000 bis 31.12.9999

§  1

Geltungsbereich

2. ABSCHNITT

KARENZURLAUBSGELD FÜR MÜTTER

§  2

Anspruchsberechtigte

§  3

Höhe des Anspruchs

§  4

Dauer des Anspruchs auf Karenzurlaubsgeld

§  5

Beginn und Berechnung des Anspruchs

§  6

Melde- und Nachweispflichten, Verjährung

3. ABSCHNITT

KARENZURLAUBSGELD FÜR VÄTER

§  7

Anspruch für Väter

4. ABSCHNITT

KARENZURLAUBSGELD BEI TEILZEITBESCHÄFTIGUNG

§  8

Anspruch bei Teilzeitbeschäftigung

§  9

Anspruch in sonstigen Fällen

5. ABSCHNITT

SONDERKARENZURLAUBSGELD

§ 10

Anspruchsberechtigte

§ 11

Höhe des Anspruchs

§ 12

Sonstige Bestimmungen

6. ABSCHNITT

ADOPTIV- UND PFLEGEELTERN

§ 13

Adoptiv- und Pflegeeltern

7. ABSCHNITT

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

§ 14

Verweisungen

§ 15

Inkrafttreten

§ 16

Übergangsbestimmungen zum Zweiten Oö. Dienstrechtsänderungsgesetz 1996

§ 17

Sonderbestimmungen für die Jahre 1998 und 1999

§ 18

Übergangsbestimmungen für Kinder, die in der Zeit nach dem 30. Juni 2000 und vor dem 1. Jänner 2002 geboren sind

§ 19

Ruhen des Anspruchs

§ 20

Höhe des Karenzurlaubsgeldes für die Dauer des verlängerten Anspruchs

 

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