§ 15 Oö. KUG 2000

Oö. Karenzurlaubsgeldgesetz 2000

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2000 bis 31.12.9999

§ 15

Inkrafttreten

 

(1) Dieses Landesgesetz tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2000 in Kraft, sofern im Abs. 2 nicht anderes bestimmt ist. Gleichzeitig tritt das Oö. Karenzurlaubsgeldgesetz, LGBl. Nr. 124/1993, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 68/1997, außer Kraft.

 

(2) § 17 tritt rückwirkend mit 1. Jänner 1998 in Kraft.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2000 bis 31.12.9999

§ 15

Inkrafttreten

 

(1) Dieses Landesgesetz tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2000 in Kraft, sofern im Abs. 2 nicht anderes bestimmt ist. Gleichzeitig tritt das Oö. Karenzurlaubsgeldgesetz, LGBl. Nr. 124/1993, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 68/1997, außer Kraft.

 

(2) § 17 tritt rückwirkend mit 1. Jänner 1998 in Kraft.

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