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Ausschreibung von Dienstposten und Funktionen
In Ausschreibungen von Dienstposten und Funktionen sind die mit dem Arbeitsplatz (der Funktion) verbundenen Erfordernisse und Aufgaben so zu formulieren, dass sie Frauen und Männer gleichermaßen betreffen, es sei denn, ein bestimmtes Geschlecht ist unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung der vorgesehenen TätigkeitOö. Die Ausschreibung darf auch keine zusätzlichen Anmerkungen enthalten, die auf ein bestimmtes Geschlecht schließen lassenG-GBG seit 31.07.2021 weggefallen. Soweit jedoch Fördermaßnahmen nach den §§ 35 und 36 geboten sind, ist in der Ausschreibung darauf hinzuweisen. Die Ausschreibungen sind den Koordinatorinnen abschriftlich zu übermitteln.
Ausschreibung von Dienstposten und Funktionen
In Ausschreibungen von Dienstposten und Funktionen sind die mit dem Arbeitsplatz (der Funktion) verbundenen Erfordernisse und Aufgaben so zu formulieren, dass sie Frauen und Männer gleichermaßen betreffen, es sei denn, ein bestimmtes Geschlecht ist unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung der vorgesehenen TätigkeitOö. Die Ausschreibung darf auch keine zusätzlichen Anmerkungen enthalten, die auf ein bestimmtes Geschlecht schließen lassenG-GBG seit 31.07.2021 weggefallen. Soweit jedoch Fördermaßnahmen nach den §§ 35 und 36 geboten sind, ist in der Ausschreibung darauf hinzuweisen. Die Ausschreibungen sind den Koordinatorinnen abschriftlich zu übermitteln.