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Diskriminierung als Dienstpflichtverletzung
Jede unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung auf Grund des Geschlechts nach den §§ 3 bis 7a durch eine Bedienstete verletzt die Verpflichtungen, die sich aus dem DienstOö. G-, Ausbildungs- oder Lehrverhältnis ergeben, und ist nach den dienst- und disziplinarrechtlichen Vorschriften zu verfolgenGBG seit 31.07.2021 weggefallen.
(Anm: LGBl. Nr. 73/2006)
Diskriminierung als Dienstpflichtverletzung
Jede unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung auf Grund des Geschlechts nach den §§ 3 bis 7a durch eine Bedienstete verletzt die Verpflichtungen, die sich aus dem DienstOö. G-, Ausbildungs- oder Lehrverhältnis ergeben, und ist nach den dienst- und disziplinarrechtlichen Vorschriften zu verfolgenGBG seit 31.07.2021 weggefallen.
(Anm: LGBl. Nr. 73/2006)