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RECHTSFOLGEN DER VERLETZUNG DES GLEICHBEHANDLUNGSGEBOTS
Begründung eines DienstG-, Ausbildungs- oder Lehrverhältnisses
Ist das Dienst-, Ausbildungs- oder Lehrverhältnis wegen einer von einer Gemeinde (von einem Gemeindeverband) zu vertretenden Verletzung des Gleichbehandlungsgebots nach § 3 Z. 1 nicht begründet worden, ist die betroffene Gemeinde (der betroffene Gemeindeverband) gegenüber der Bewerberin zum Ersatz des Vermögensschadens und zu einer Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung verpflichtetGBG seit 31.07.2021 weggefallen.
(Anm: LGBl. Nr. 76/2002, 73/2006)
RECHTSFOLGEN DER VERLETZUNG DES GLEICHBEHANDLUNGSGEBOTS
Begründung eines DienstG-, Ausbildungs- oder Lehrverhältnisses
Ist das Dienst-, Ausbildungs- oder Lehrverhältnis wegen einer von einer Gemeinde (von einem Gemeindeverband) zu vertretenden Verletzung des Gleichbehandlungsgebots nach § 3 Z. 1 nicht begründet worden, ist die betroffene Gemeinde (der betroffene Gemeindeverband) gegenüber der Bewerberin zum Ersatz des Vermögensschadens und zu einer Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung verpflichtetGBG seit 31.07.2021 weggefallen.
(Anm: LGBl. Nr. 76/2002, 73/2006)