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Gewährung freiwilliger Sozialleistungen
Bei Verletzung des Gleichbehandlungsgebots nach § 3 Z. 3 hat die Bedienstete Anspruch auf Gewährung der betreffenden Sozialleistung oder Ersatz des Vermögensschadens und jeweils auf eine Entschädigung für die erlittene persönliche BeeinträchtigungOö. (Anm: LGBl. Nr. 73/2006)
Gewährung freiwilliger Sozialleistungen
Bei Verletzung des Gleichbehandlungsgebots nach § 3 Z. 3 hat die Bedienstete Anspruch auf Gewährung der betreffenden Sozialleistung oder Ersatz des Vermögensschadens und jeweils auf eine Entschädigung für die erlittene persönliche BeeinträchtigungOö. (Anm: LGBl. Nr. 73/2006)